Strafverteidigung, Arzthaftung - jaeger.legal

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"Oftmals ist das Florett bei einer guten Rechtsvertretung dem Schwerte vorzuziehen. Das Gespür für das Machbare,
die Intuition, das Erfassen des Sachverhaltes und das Lesen des Gegners, erst dies ermöglicht es,
das Bestmögliche für das Mandat herauszuholen."
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Strafverteidigung
Dass ein Strafverfahren gegen einen eingeleitet wurde, verängstigt praktisch jeden Mandanten. Eine plötzlich in den Morgenstunden durch-geführte Hausdurch-suchung hinterlässt manches Trauma. Sensibel begleiten wir den Mandanten in dieser schwierigen Phase und steuern konsequent von Anfang an mit den notwendigen Schritten das Verfahren aus Sicht der Verteidigung für den Mandanten mit.
Arztstrafrecht
Für einen Arzt ist ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren besonders schwer zu ertragen. Er ist gewohnt, Menschen zu helfen und nicht andere zu schädigen, schon alleine deswegen ist der Gedanke daran für ihn nicht zu greifen. Gerade hier gilt es, den Status und die Reputation des Arztes in seinem sozialen Umfeld zu bewahren und das Verfahren möglichst still für die Öffentlichkeit zu begleiten.
Arzthaftung
Ein Arzt steht etwa bei mangelnder Aufklärung nicht nur schon mit einem halben Bein im Gefängnis.  Immer mehr Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Patienten bei vermeintlichen zivilrechtlichen Ersatzansprüchen zu vertreten. Wir haben uns von Anfang an alleine auf die Vertretung von Ärzten und deren Hilfspersonal spezialisiert.
Prävention
Wir beraten namhafte Persönlichkeiten und Unternehmen prophylaktisch darin, wie man sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat, führen Mitarbeitertrainings durch und werden für die Einschätzung bestimmter Sachverhalte zu Rate gezogen. Nicht, weil wir strafbare Handlungen ermöglichen wollen, sondern weil wir in der Planungs- und Entscheidungsphase durch steuernde Hinweise strafbare Verhaltensweisen verhindern wollen.
 
 
 
Stefan Jaeger
Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafprozessrecht.
Drei Jahre arbeitete er als Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Volker Krey und Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne.
Er ist Referent unter anderen an der Deutschen Richterakademie, beim Deutschen Richterbund und der Deutschen Hochschule für Polizei. Er ist Autor zahlreicher Fachbücher und Fachartikel.
UT
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Gerne können Sie unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.
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Dies begründet kein Mandat. Das Mandat haben wir erst angenommen, wenn wir es ausdrücklich bestätigen.





Stefan Jaeger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)  
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Haftpflichtversicherung
HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Vers.-Nr.: 70-009710393-8
Räumlicher Geltungsbereich: europaweit

Die Zulassung als Rechtsanwalt wurde in Deutschland verliehen.

Impressum
Stefan Jaeger
Rechtsanwalt
Hagenauer Str. 42, 65203 Wiesbaden
FON 0611 99282 40
FAX 0611 99282 60

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 275010365
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