Strafverteidiger Wiesbaden

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Gang des Strafverfahrens

Das Strafverfahren gliedert sich in drei Blöcke, die zeitlich hintereinander liegen.

Ermittlungsverfahren
Nachdem die Ermittlungsbehörden, meistens durch eine Strafanzeige, von einer Straftat erfahren, nehmen sie die Ermittlungen auf (Man hört häufig: "Die Staatsanwaltschaft ermittelt ..."). Das muss sie machen, deswegen kann hieraus praktisch gesehen keinerlei Vorverurteilung hergeleitet werden, denn sie kann auch gegen vollständig Unschuldige ermitteln. Das Ermittlungsverfahren dient ja gerade dazu, dasss die Ermittlungsbehörden herausfinden, ob eine Straftat gegeben ist oder nicht.
Der Beschuldigte (wie er in diesem Verfahren heißt) hat das Recht auf "rechtliches Gehör", erhält also in 99% aller Fälle eine Einladung zur Vernehmung von der Polizei.
Diesen Vernehmungstermin muss man nicht wahrnehmen. Es entstehen hierdurch strenggenommen keinerlei Nachteile.
Aber was wird praktisch geschehen?
Praktischer Fall: Herr Müller wird von seinem Nachbarn beschuldigt, ihn geschlagen zu haben, so dass er am Kinn stark blutete. Tatsächlich war dies gelogen und er nur gegen einen Ast gelaufen. Der Nachbar erstattet aber Strafanzeige gegen Herrn Müller, der wird von der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter geladen und denkt sich, so ein Blödsinn, ich war es nicht, geh ich nicht hin. Die Polizei vermerkt, dass Herr Müller nicht gekommen ist, da der Nachbar den Schlag behauptet und Herr Müller dazu schweigt, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Eine Einstellung des Verfahrens wäre unlogisch.
Herr Müller ist also gut beraten, sich bereits JETZT von einem Strafverteidiger beraten zu lassen, was zu tun ist, bereits jetzt gegenzusteuern.

Zwischenverfahren
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, so beginnt das Zwischenverfahren und die Akten gehen "hoch" zum zuständigen Gericht. Dieses muss den Akteninhalt und die Anklageschrift nochmals unabhängig von der Meinung der Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Vorwürfe zu Recht erhoben werden. Ist dies der Fall, so wird die Anklage durch Beschluss zugelassen. Werden Lücken entdeckt oder gar Fehler, geht die Akte wieder zur Staatsanwaltschaft zurück.
Dieses Zwischenverfahren ist meistens sehr kurz und kann nur wenige Tage dauern.
Aber auch hier kann der Beschuldigte, der nach Anklageerhebung "Angeschuldigter" heißt, etwas tun, denn er bekommt die Anklageschrift zugestellt und kann sich erneut äußern oder Beweismittel benennen, etc.
Auch jetzt ist es noch nicht zu spät, zu einem Strafverteidiger zu gehen, aber spätestens jetzt wird es auch Zeit, wenn man professionelle Hilfe annehmen möchte.
Auch jetzt kann ein Strafverteidiger noch entscheidenden Einfluss auf das Verfahren nehmen und ggfls. auch hier noch die Einstellung erreichen.

Hauptverhandlung
Wird die Anklage zugelassen, wird irgendwann ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Gericht bestimmt. Hieran muss der Angeschuldigte, der jetzt Angeklagter heißt, teilnehmen, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Um seine sehr umfangreichen Rechte als Angeklagter wahrnehmen zu können, bedarf es sicherlich spätestens jetzt professioneller Hilfe. Dies erkennt sogar das Gericht und schreibt die zwangsweise Verteidigung eines Angeklagten vor, beispielsweise wenn schwere Taten vorliegen (§ 140 StPO), und bestellt in diesen Fällen den sogenannten Pflichtverteidiger.

Die Erfahrung lehrt: Um so früher man professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, um so schneller kann ein günstiges Ergebnis erreicht werden.



 
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