Strafverteidiger Wiesbaden

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Kosten

Kosten der Strafverteidigung:

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Tätigkeit des Strafverteidigers abzurechnen: Pauschalen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Abrechnung nach Stunden.
Handelt es sich um ein Standardverfahren mit normaler Schwierigkeit, so berechnen wir unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Ist es jedoch eine umfangreiche Angelegenheit, so wird bei uns üblicherweise nach aufgewendeten Stunden abgerechnet.

Nach dem Erstgespräch können wir Ihnen in den meisten Fällen eine verbindliche Auskunft über die ungefähr zu erwartenden Kosten abgeben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es bei uns üblich ist, anfallende Leistungen im Vorhinein abzurechnen.

 
 
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